05. Februar 10
Armin schreibt
hat geschrieben,
Ihr Lieben,ich glaube nicht das jeder Steuerpflichtige,der seine Steuererklärung durch einen Steuerberater fertigen läßt dieser auch noch prüft.Geschweige denn dazu fachlich in der Lage ist.Ich denke mindestens 50 % vertrauen auf die Vollständigkeit der vorbereiteten Erklärung durch den Fachmann.Unterstellen wir mal der BM hätte seine Steuererklärung im Januar 2003 abgegeben und nicht Ende 2003 also bevor die Verträge mit Rückwirkung geschlossen wurden.Hätte es dann auch ein Steuervergehen gegeben?Ich glaube nicht.Auch wenn hier Steuerverkürzung auf Zeit vor liegt,hat er doch seine Steuern nachbezahlt einschließlich Zinsen.Damit dürfte doch dieses Verfahren erlädigt sein. War die Öffentliche Sitzung und deren Verlauf vom 4.02.2010 dem Rat eher dienlich oder peinlich? Sicher ist das der Rat der Stadt Brake bestätigt,die Zusammenarbeit mit dem BM klappt und das ist wichtig.Wir dürfen bei den Problemen die die Stadt Brake hat keine Zeit mehr verschenken.Muß der Wahlkampf schon jetzt statt finden!
05. Februar 10
coco
hat geschrieben,
@missy79:
In dem Auszug handelt es sich um die Versteuerung von Einkommenssteuer. Die Anwendung der Gesetze ist für jeden Menschen gleich, kann damit also nicht "Unfug" sein, außer man sieht sich nicht an Gesetze gebunden...
Den Rest kommentiere ich nicht, schauen Sie sich später die Aufzeichung an...
05. Februar 10
Missy79
hat geschrieben,
Coco-
besser zuhören, oder Meinung sparen!
Er hat nicht bestritten, dass es eine persönliche Bereicherung ist (aufgrund der von Ihnen zitierten Gesetze wäre das auch Unfug)
Herr Schiefke hat eine persönliche Bereicherung in der Art und Weise, verneint, die Herr Bodammer beschrieben hat. Warten Sie auf den Bericht auf dieser Seite und Sie werden feststellen, dass nur eine Form der pers Bereicherung abgestritten hat und nicht die Bereicherung allgemein!
05. Februar 10
coco
hat geschrieben,
Ich habe, wie Sie, teilgenommen. Aber hier noch eine kurze Information für alle Teilnehmer :
Einkommensteuergesetz
Im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt. Die vom Steueraufkommen her wichtigste Erhebungsform der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer. Andere Erhebungsformen sind das allgemeine Verfahren (Festsetzung durch Veranlagung, Erhebung durch Bescheid, notfalls Zwangsvollstreckung) und die Kapitalertragsteuer (inkl. des Zinsabschlags). Bei der Steuerpflicht unterscheidet man zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Natürliche Personen (§ 1 BGB), die ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland haben, sind unbeschränkt mit ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig. Die sachliche Steuerpflicht erstreckt sich dabei auf die sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG). Die jeweiligen Einkünfte sind:
• Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
• Einkünfte aus Gewerbebetrieb
• Einkünfte aus selbständiger Arbeit
• Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und
• sonstige Einkünfte
Die Besteuerung von juristischen Personen u. ä. (insbesondere Kapitalgesellschaften etc.) ist in anderen Steuergesetzen, insbesondere im Körperschaftsteuergesetz geregelt.
Wenn jeder, der gestern anwesend war die obere Textpassage versteht, sieht den BM der Lüge überführt!
ER hat sich persönlich bereichert!!!
Nun Herr Bodammer, wie stehen Sie zu Ihrer Aussage?
05. Februar 10
bellini
hat geschrieben,
coco, kater, aha Sie haben auch etwas zu verheimlichen....welche Hände helfen Ihnen da so??? Haben Sie denn gestern sich zu Wort gemeldet???